Josef-Rauwolf-Zuchtauslese-Prüfung

Als stetes Gedenken an Josef Rauwolf, Gründer und langjähriger Präsident des VUV, führt der  Verein unter seinem Namen alljährlich eine bundesweit ausgeschriebene „Herbst-Zuchtprüfung mit Sonderbedingung” für besonders qualifizierte Viszla-Junghunde durch.

Zweck der Prüfung ist es, hochveranlagte, leistungsstarke, gesunde und dem Standard entsprechende Hunde sehr früh in die Leistungszucht zu bekommen. Mit den Hunden, die die Josef-Rauwolf- Zuchtauslese-Prüfung bestanden haben, darf „aus Form, Anlagen und Leistung” gezüchtet werden.

 

(Foto Arney Csöverberki JRZP 2018 ) 

 

Die Josef-Rauwolf-Zuchtauslese-Prüfung wird als Herbst-Zuchtprüfung nach der geltenden Verbandszuchtprüfungsordnung (VZPO) des JGHV mit dem Zusatzfach „Stöbern ohne Ente” § 69

Verbandsgebrauchsprüfungsordnung (VGPO) durchgeführt. Sie muss      außerdem das Fach „Stöbern mit Ente” im deckungsreichen Gewässer (§ 37 VZPO) beinhalten.

Das Fach „Stöbern ohne Ente” wird nach der VGPO aber im Zwölfer System gerichtet. Die Punkte ergeben sich aus Arbeitspunkte mal Fachwertziffer drei, die als Zusatzpunkte neben den HZP-Punkten auf dem Zensuren Blatt des Führers und auf der Ahnentafel des Hundes eingetragen werden.

 
Die Josef-Rauwolf-Zuchtauslese-Prüfung ist bestanden, wenn der Hund:
  • schussfest ist,
  • in allen Anlagefächern inkl. „Stöbern ohne Ente”
    ein „Sehr gut” (mindestens 9 Punkte) bekommen hat,
  • in allen Abrichtefächern mindestens ein mittleres „Gut” (7 Punkte) bekommen hat,
  • keine zuchtausschließenden Mängel aufweist.
    Bei Nichterfüllen der vorgenannten Mindestbedingungen ist gemäß VZPO zu prüfen, ob die
    Bedingungen einer HZP erfüllt worden sind.
    Folgende Zulassungsbestimmungen sind vor der Teilnahme an der JRZP nachzuweisen:
  • eine FCI/VDH anerkannte Ahnentafel,
  • dass er die Altersvoraussetzung gemäß § 4 (2) VZPO des JGHV erfüllt
  • (frühester Geburtstermin: Oktober des vorvergangenen Jahres),
  • eine VJP bestanden mit mindestens 60 Punkten und dem Attestat „schussfest”,
  • keine zuchtausschließenden Mängel, Gesundheitsnachweis durch:
  • Befund HD-Untersuchung,
  • Befund Augenuntersuchung. Der Formwert wird während der Veranstaltung beurteilt. Die Hunde, die die Josef-Rauwolf-Zuchtauslese-Prüfung bestanden haben, werden mit Foto, Herkunftsnachweis und kurzem Leistungsbericht im „Laut & Echo” bzw. im Zuchtbuch veröffentlicht.